Rehabilitationssport

 

Jeder, der eine Einschränkung der Beweglichkeit - vorübergehend oder chronisch - oder eine Behinderung hat oder davon bedroht wird, kann eine ärztliche Rehasportverordnung erhalten. Der Rehasport wird von Ihrem Haus- bzw. behandelnden Arzt verordnet und von der Krankenkasse genehmigt.

Durch gymnastische Übungen wird die Muskulatur in Balance gebracht, die Beweglichkeit gefördert und Schmerzen im Stütz- und Bewegungsapparat gemindert.

Die Verordnung beinhaltet in der Regel 50 Trainingseinheiten, die Sie innerhalb von 18 Monaten wahrnehmen können. Bei bestimmten Krankheitsbildern können auch 120 Trainingseinheiten innerhalb von 3 Jahren verordnet werden.

Der Rehasport wird in speziellen Übungsgruppen von ausgebildeten und zertifizierten Übungsleitern durchgeführt.

 

Zur Teilnahme am Rehasport mit ärztlicher Verordnung ist weder eine Zuzahlung, noch eine Mitgliedschaft im Verein nötig. Das heißt, es entstehen keine Kosten für Sie.

 

Auch nach der Verordnung können Sie alle Kurse weiterhin als Vereinsmitglied eigenverantwortlich besuchen.